Wiederbelegung von „Reihengräbern“

Gemäß § 14 der Friedhofsordnung für die römisch-katholische, evangelisch-lutherische und die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lingen (Ems) vom 01.01.2022 fallen Reihengräber nach Ablauf der Ruhezeit der Friedhofskommission zum Zweck der freien Benutzung wieder zu.

Nach §11 beträgt die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung 20 Jahre, bei Gräbern von Kindern im Alter bis zu fünf Jahren 20 Jahre.

Die Friedhofskommission beabsichtigt, diejenigen Reihengräber die vor 2004 belegt worden sind im Juni 2024 abzuräumen. Dieser Termin wird hiermit gemäß § 24 Abs. 5 öffentlich bekannt gegeben.

Nach § 25 Abs. 5 ist die Friedhofskommission Lingen (Ems) berechtigt, über Denkmäler und Kreuze jeder Art von Reihengräbern zu verfügen, sofern diese nicht innerhalb von zwei Monaten vom Verantwortlichen entfernt wurden.

 

Friedhofskommission Lingen (Ems)

gez. Pastor Paul Gerhard Meißner

Vorsitzender