Friedhofsprofil

Das St. Antonius Gasthaus war bereits im Jahre 1250 eine Krankenstätte für Pest- und Leprakranke. Dieses Krankenhaus befand sich wegen der Ansteckungsgefahr vor den Toren der Stadt, am heutigen Standort des Ehrenmals am Alten Friedhof. Dort war es üblich die Verstorbenen des Hauses hinter dem Gebäude zu bestatten.

Als Mitte des 16ten Jahrhunderts Graf Konrad I. die Kirche am Markt abreißen ließ und die Fläche des sich dort befindlichen Friedhofes als Erweiterung des Marktplatzes nutzte, mussten sich die Bürger auf einen neuen Begräbnisplatz einigen.

Man verständigte sich darauf, die Fläche des kleinen Friedhofs am Gasthaus zu erweitern und von nun an die Toten der Stadt dort zu bestatten. Es ist also davon auszugehen, dass auf dem „Alten Friedhof“ bereits im 13ten Jahrhundert die ersten Beisetzungen stattfanden.

Die damalige katholische Pfarrkirche, die heutige reformierte Kirche in der Kirchstraße, wurde vom Prinzen von Oranien an die reformierten Protestanten übergeben, allerdings ohne eine Erklärung über die Besitzverhältnisse des Friedhofs abzugeben – dies wurde schlichtweg vergessen.

Inzwischen hatte jeder Lingener Bürger das Recht eine Grabstelle zu erwerben und von diesem Recht hatte fast jede Familie der Stadt Gebrauch gemacht.  Zudem war es erlaubt, dass die Bürger ohne geistlichen Beistand oder Totengräber ihre Verstorbenen beisetzen durften.

Aufgrund der Wechsel an Herrschern über Lingen, den damit verbundenen Konfessionswechseln und der Belegung des Friedhofes mit Verstorbenen aller Konfessionen, konnten auch die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt werden.

Ein Versuch, der evangelisch-reformierten Kirche in den 1840er Jahren, das Eigentum des Friedhofs für sich zu beanspruchen, scheiterte an fehlenden Belegen.

Zu dieser Zeit wurde die Kirchhofkommission, die heutige Friedhofskommission, gegründet, wie sie in Ihrer Zusammensetzung auch heute noch Bestand hat.

Die Fläche des Friedhofs wurde im Laufe des 19ten Jahrhunderts immer wieder vergrößert, bis sich im Jahre 1849 der Friedhof im Vergleich zu seiner Anfangsgröße verdoppelt hatte.

Zur Weihe der Erweiterungsflächen luden die Protestanten am Pfingstmontag des Jahres 1849, die Katholiken im Juni desselben Jahres ein.

Ende des 19ten Jahrhunderts waren alle Erbbegräbnisstätten vergeben, der Friedhof wurde zu klein und musste in den 1920er Jahren geschlossen werden. Lediglich die Bürger, die einen Bestattungsplatz besaßen, hatten weiterhin Anspruch auf Beisetzungen auf dem Friedhof am Kanal.

So wurden im Norden der Stadt, in direkter Nachbarschaft zum heutigen Telgenkampsee, Ländereien erworben und ein neuer Friedhof angelegt. Dieser Friedhof bot mehr Bestattungsfläche als der bisherige für die Verstorbenen der Stadt Lingen.

Daraus ergab sich die Namensgebung des „Alten“ und „Neuen Friedhofs“, auch wenn der Neue Friedhof schon seit mehr als 90 Jahren besteht.

Die Einmaligkeit dieser Art der Friedhofsverwaltung liegt somit darin, dass Katholiken und Protestanten seit nun mehr 165 Jahren eine gemeinsame Friedhofsverwaltung bilden und zu gleichen Teilen Eigentümer der Friedhofsflächen sind.

Diese Eigentumsverhältnisse gelten nicht für die von der Kommission verwalteten kommunalen Friedhöfe und den Friedhof in Schepsdorf.  Hier sind noch immer die Stadt Lingen beziehungsweise die Kirchengemeinde St. Alexander Eigentümer des Friedhofsgeländes. Jegliche Pflege und Verwaltung wird aber von den Mitarbeitern der Kommission übernommen.

Die Friedhöfe wurden und werden nicht nach Glaubensrichtungen unterteilt, so dass eine verlässliche Aussage über Anzahl von bestatteten Katholiken, Protestanten oder Mitglieder anderer Glaubensrichtungen sehr schwer zu treffen ist.

Und letztendlich sollte doch der Glaube eines Verstorbenen bei der Belegung eines Friedhofs eine eher untergeordnete  Rolle spielen.

Florian Heinen, Geschäftsführer

Friedhofsbild

Anfahrt:

Am Gasthausdamm, 49808 Lingen

Nutzungszeit:

30 Jahre

Ruhefrist:

20 Jahre

Grabarten

Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In dieser Grabart sind ausschließlich Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen (bis zu vier), möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich. Die verpflichtende Übernahme der vorhandenen Grabeinfassung wird beim Ersterwerb des Nutzungsrechtes einmalig berechnet.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
13,00€ / Stelle / Jahr
verlängerbar:
ja
In den einzelnen Kammern sind Beisetzungen für bis zu drei Urnen möglich. Die Kammern sind je nach Verfügbarkeit frei wählbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Beschriftung der Namenszüge auf den Verschlussplatten sind vorgegeben und bereits in den Gebühren zum Nutzungsrecht enthalten. Es kann eine individuelle Symbolik gewählt werden. Es ist lediglich das Aufstellen von Schnittblumen im Mausoleum gestattet. Die Gebühren einer Kammer in den Urnenstelen staffeln sich je nach Belegung:
  • einstellige Urnenkammer  120,00€ / Jahr
  • zweistellige Urnenkammer 180,00€ / Jahr
  • dreistellige Urnenkammer 220,00€ / Jahr

Zeitraum:
30 Jahre
Kosten:
Infos folgen
verlängerbar:
ja
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.
Zeitraum:
20 Jahre
Kosten:
werden dem Friedhofshaushalt entnommen
verlängerbar:
nein

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