Friedhofsprofil

Über viele Jahrhunderte wurden die Verstorbenen des Kirchspiels Schepsdorf – dazu gehörten die Ortschaften Darme, Lohne, Nordlohne, Rheitlage und Herzford – um die Schepsdorfer Kirche herum bestattet. Selbst innerhalb der Kirchenmauern wurden höhergestellte Persönlichkeiten beigesetzt.

Bereits in den Jahren 1910-1911 wurden, laut Protokollen des Kirchenvorstandes, die ersten Planungen für den heutigen Friedhof in Angriff genommen.

Im Jahr 1912 erfolgte die erste Bestattung auf dem neuen Friedhof der Kirchengemeinde. Das Grab besteht noch heute rechtsseitig der Pastorengräber.

1964 wurde der alte Kirchhof abgeräumt, da diese Fläche für den Neubau der Kirche benötigt wurde.

Die politische Gemeinde Schepsdorf-Lohne errichtete im Jahr 1967 die erste Friedhofskapelle. Nach der Fertigstellung wurde das Gebäude der Kirchengemeinde übergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten alle Bestattungen vom jeweiligen Trauerhaus aus.

1983 wurde die Friedhofskapelle in Ihrer jetzigen Form, nach Plänen des Architekt Paul Bleker, erweitert. Es stehen den Trauernden neben dem großen Kapellenraum zwei Abschiedsräume zur Verfügung.

6.000 m² Erweiterungsfläche wurden 1998 zur Hälfte für neue Grabstellen hergerichtet und im September 1998 ihrer Bestimmung übergeben.

Seit 2012 wird die Verwaltung und Pflege des Schepsdorfer Friedhofs von den Mitarbeitern der Friedhofskommission Lingen übernommen.

Friedhofsbild

Anfahrt:

Alexanderstraße, 49808 Lingen

Nutzungszeit:

40 Jahre

Ruhefrist:

30 Jahre

Grabarten

Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
Einheitlich gestaltete Erdreihengrabstätte In den Grabstätten sind ausschließlich Sargbestattungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00 € / Stelle / Jahr
verlängerbar:
nein
Diese Grabart bietet die Nutzung der Infrastruktur eines Friedhofs und die naturverbundene Urnenbeisetzung im Umkreis eines Baumes. Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
35,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Es sind Nutzungsrechte an Grabstätten mit mehreren Belegstellen erwerbbar. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf ist möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
40 Jahre
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
5,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein

Video Friedhof St. Alexander Schepsdorf