Friedhofsprofil

Am jetzigen Standort des Friedhofs und der Friedhofskapelle wurde 1921 die Estringer Schule errichtet.

Im Jahre 1960 wurde das damalige Schulgebäude erweitert und umgebaut. Durch eine Schulgebietsreform wurde die Estringer Schule 1970 geschlossen.

Mit der Gebietsreform im Jahre 1974 fiel die Zuständigkeit an die Stadt Lingen /Ems, die für das Schulgebäude keine Verwendung hatte.

Somit einigte man sich in den Jahren 1974/1975 auf eine Nutzungsänderung des damaligen Schulhofes und des Schulgebäudes als Friedhof und Friedhofskapelle.

Bis Ende 1975 erfolgten die Beisetzungen der Estringer Bürger direkt an der Kirche, allerdings kam man hier aufgrund der Belegungsdichte an die Grenzen.

Mit der Friedhofskommissionssitzung vom 27.11.1975 wurden das Gelände für Bestattungen und die umgestaltete Friedhofskapelle ihrer Bestimmung übergeben.

Die ehemaligen Fundamente der Schule sind noch immer innerhalb der Kapelle zu erkennen.

Der Friedhof erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 2.000qm und bietet Platz für ca. 235 Grabstellen.

Seit der grundlegenden Renovierung der Kapelle im Jahr 2020 bieten 30 Sitzplätz den Familien und Hinterbliebenen eine würdige Möglichkeit zur Abschiednahme.

Friedhofsbild

Anfahrt:

Estringen, 49811 Lingen

Nutzungszeit:

30 Jahre

Ruhefrist:

20 Jahre

Grabarten

In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
10,00 € / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein
Diese Grabart stellt das typische Familiengrab dar. In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Grabpflege wird in Eigenleistung oder bspw. durch einen Gärtner übernommen. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Lingen-Schepsdorf
Kosten:
15,00€ /Jahr/Stelle
verlängerbar:
ja
Einheitlich gestaltetes Erdwahlgrab In den Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen, auch in mehreren Belegstellen, gestattet. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden.
Zeitraum:
30 Jahre, 40 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
50,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
ja
In den Grabstätten sind ausschließlich Urnenbeisetzungen gestattet. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Mitarbeiter der Friedhofskommission übernommen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen aufgrund der Rasenpflege keine Blumen oder Kerzen aufgestellt werden. Das Auflegen einer Namensplatte in vorgegebener Kreuzform ist gestattet.
Zeitraum:
20 Jahre, 30 Jahre St. Alexander Schepsdorf
Kosten:
30,00€ / Jahr / Stelle
verlängerbar:
nein

Video Friedhof Estringen

Galerie / Rundgang