Kindergemeinschaftsgrab
In dieser Grabstätte können verstorbene, fehl- und ungeborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500g bestattet werden. Die Pflege der Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Friedhofskommission sowie den Kirchengemeinden übernommen. Eine namentliche Nennung und individuelle Gestaltung der Grabstätte sind nicht möglich.