Kinderreihengrabstätte
In diesen Grabstätten sind Sarg- und Urnenbestattungen gestattet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und ist nicht auszuwählen. Es finden je Grabstätte nur die Bestattung eines Sarges / einer Urne statt. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit endet automatisch mit dem Ablauf der geltenden Ruhefrist und ist nicht verlängerbar. Eine individuelle Gestaltung (Denkmal, Grababdeckung, Bepflanzung) ist unter Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung möglich.